Am heutigen Tag erhielten wir eine Mitteilung eines Lesers über die SEGHORN Inkasso AG aus Bremen, welche im Auftrag der ARAG SE Inkassotätigkeiten ausführt. Das uns vorgelegte Schreiben erfüllt nicht die Anforderungen gemäß RDG. Besonderes kurios an der Sache ist, dass die Schreiben bei unserem Leser eingehen obwohl er einen völlig anderen Nachnamen hat. Zwar